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Hier finden Sie eine Auswahl wichtiger Fragen zu folgenden Gebieten des Erbrechts:
- Wie kann Ihr Ehepartner durch einen Erbvertrag finanziell abgesichert werden? Was muss ausserdem veranlasst werden, um ihn "meistzubegünstigen"?
- Wie unterscheiden sich der Erbvertrag und das Testament? Welche Verfügungsform ist für Sie geeignet?
- Wer sind die gesetzlichen Erben und wie gross ist deren Anteil an der Erbschaft (Nachlass/Quote)?
- Paare, welche im Konkubinat leben (sogenannte Patchworkfamilien) müssen besondere Anordnungen treffen, wenn sie dem Partner einen möglichst grossen Teil des Vermögens vererben möchten. Denn unverheiratete Lebenspartner haben keinen gesetzlichen Erbanspruch auf das Vermögen des anderen. Ohne erbrechtliche Anordungen erben die direkten Nachkommen, beispielsweise die Kinder aus einer früheren Beziehung, den gesamten Nachlass. Damit der Lebenspartner nicht leer ausgeht, muss er in einem Testament oder Erbvertrag als Erbe eingesetzt werden.
- Erbeinsetzung: Können Sie einem alten Freund oder Ihrem Lieblingsverein einen Teil Ihres Nachlasses vererben?
- Pflichtteil: Wie setzen Sie gesetzliche Erben auf den Pflichtteil und unter welchen Voraussetzungen können Sie einen Erben sogar enterben?
- Was ist ein Willensvollstrecker und was sind seine Aufgaben und Kompetenzen?
- Wann sind Sie berechtigt, ein öffentliches Inventar über die Erbschaft zu verlangen und was sind die Wirkungen?
- In welchen Fällen empfiehlt es sich, das Erbe auszuschlagen? Wie müssen Sie vorgehen und welche Fristen müssen Sie unbedingt beachten?
- Was ist eine Erbengemeinschaft? Wie wird die Erbteilung durchgeführt? Haben Sie Anspruch auf einen bestimmten Gegenstand aus der Erbschaft?
- Wann besteht unter den Erben eine Ausgleichungspflicht und welche Folgen hat die Ausgleichung auf die Teilung der Erbschaft?
- Wann ist ein Testament oder ein Erbvertrag ungültig? Wie können Sie eine Verfügung von Todes wegen mit welcher erbrechtlichen Klage anfechten.
Die Spezialisten unserer Online Rechtsberatung können Ihnen Ihre Fragen im Zusammenhang mit dem Erbrecht schnell und unkompliziert beantworten. Benützen Sie für Ihre Anfrage auch unser Frageformular.
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