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Das Erbecht in der Schweiz

  

Vom Erben und Vererben - Ein heikles Thema

Es ist verständlich, dass wir Menschen vermeiden uns mit dem Thema Erben und Vererben zu beschäftigen. Schliesslich führt es uns die Endlichkeit unseres Daseins vor Augen. Auf lebensanschauliche Fragen gibt es keine allgemeingültigen Antworten. Doch das Thema hat neben seiner philosophischen Dimension auch einen sehr konkreten Aspekt, nämlich den materiellen. Um diesen geht es in dieser kurzen Dokumentation zum Schweizer Erbrecht.

Fragen und Antworten zum Erbrecht
Was soll mit Ihrem Vermögen geschehen? Was können Sie wie regeln, wie frei können Sie über Ihr Eigentum verfügen? Was schreibt das Erbrecht vor, was müssen Sie beachten? Wie vermeiden Sie Streitereien unter Ihren Erben? Das Thema Erbrecht ist nicht nur heikel, sondern auch sehr vielschichtig.
Deshalb fühlen sich viele Menschen überfordert. Mit dieser kurzen Einführung wollen wir Ihnen aufzeigen, welche Möglichkeiten Ihnen das Erbrecht bietet und worauf es ankommt. Wir sind für Sie da. Nehmen Sie sich Zeit, die materiellen Aspekte zu klären. Ihren Nachlass
geregelt zu haben, gibt Ihnen nicht nur ein gutes Gefühl – sondern auch die Gewissheit, dass später alles Ihren Wünschen entsprechend geschehen wird. Angesichts der enormen Komplexität können wir hier dieses Thema nur oberflächlich abhandeln.

Was wird vererbt?
Ihr gesamtes Eigentum wird unter Ihren Erben aufgeteilt. Denken Sie jedoch nicht nur an Ihre Bankguthaben, Wertschriften oder Immobilien – zu Ihrem Nachlass gehören auch viele Dinge ohne grossen materiellen Wert, die Ihnen persönlich viel bedeuten. Zum Beispiel Ihre Haustiere. Oder Erinnerungsstücke, die Sie mit einem lieben Menschen oder einem besonderen Moment verbinden. Wenn Sie nichts vorschreiben, werden die Erben ausmachen, wer was erhält. Ist das in Ihrem Sinn oder möchten Sie eine besondere Regelung treffen?

Wer erbt wie viel?
Ohne Testament oder Erbvertrag wird Ihr Nachlass gemäss der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Erben sind dabei in erster Linie der überlebende Ehegatte und die Nachkommen; bei unverheirateten, kinderlosen Personen sind die Blutsverwandten erbberechtigt.

Wozu brauche ich einen Ehevertrag? Bei Ehepaaren muss beim Tod eines Gatten definiert werden, welche Teile des ehelichen Vermögens in den Nachlass des Verstorbenen gehören. Entscheidend dafür ist der Güterstand der beiden Ehegatten. Ohne vertragliche Regelung gilt die Errungenschaftsbeteiligung. Mit einem Ehevertrag können Sie sich für Gütergemeinschaft oder Gütertrennung entscheiden oder die Errungenschaftsbeteiligung vertraglich modifizieren und zum Beispiel vereinbaren, dass der überlebende Ehepartner das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen erhält.

Ist das Gesetz immer in Ihrem Sinne?
Die gesetzlichen Bestimmungen des Erbrechts sind klar, nehmen aber keine Rücksicht auf Ihre individuellen Lebensumstände. So berücksichtigt die gesetzliche Erbfolge unverheiratete
Lebenspartner auch Jahre nach der Abschaffung des Konkubinatsverbotes nicht – ohne ein Testament geht der Partner leer aus.

Wenn Sie keine Vorkehrungen treffen, wird Ihr Eigentum nach den gesetzlichen Bestimmungen verteilt. Dies kann zu unerwünschten Resultaten führen – und damit auch zu Streitereien unter Ihren
Nachfahren. Beim Regeln des Nachlasses gilt es deshalb, einen Kompromiss zu finden zwischen dem Gesetz und Ihren Wünschen. Dabei helfen wir Ihnen kompetent.

Was gehört in mein Testament?
Am einfachsten regeln Sie Ihren Nachlass mit einem Testament. Beim Verfassen gilt es, einige gesetzliche Vorgaben des Erbrechts einzuhalten: Das Testament muss von Anfang bis zum Ende von
Hand geschrieben sein, zudem muss es mit Tag, Monat und Jahr handschriftlich datiert und unterschrieben sein. Um allfällige Streitereien unter Ihren Erben zu vermeiden, können Sie Vorschriften erlassen, wer was erhalten soll. Im Testament können Sie auch einen Willensvollstrecker bestimmen. Dieser verwaltet die Erbschaft und ist verantwortlich für die Erbteilung nach Testament und Gesetz. Am sichersten ist es, wenn Sie Ihr Testament bei einem Notar deponieren.

Wie frei kann ich verfügen?
Man sollte annehmen, dass Sie Ihr Eigentum nach Ihren Vorstellungen vererben können. Doch dem ist nicht so. Das Erbrecht sieht das folgende vor: Die nächsten Angehörigen (Ehegatten, Eltern und Nachkommen) haben nämlich Anspruch auf einen genau definierten Teil des Nachlasses. Dieser
Pflichtteil darf ihnen nicht entzogen werden. Über den nicht pflichtteilsgeschützten Teil Ihres Nachlasses können Sie frei verfügen. Ein Erbe kann sein Recht vor Gericht geltend machen, wenn Sie seinen Pflichtteil missachten. Es ist deshalb sehr wichtig, dass Sie beim Verfassen Ihres Testaments die gesetzlichen Vorgaben einhalten. 

Wie läuft die Erbschaft ab?
Nach dem Tod wird der Erbgang eröffnet. Er beginnt mit der gerichtlichen Testamentseröffnung und endet mit dem Erbteilungsvertrag, dem alle Erben zustimmen müssen. Erst dann wird die
Erbschaft auf die einzelnen Erben aufgeteilt. Parallel dazu erstellen die Behörden ein Inventar über die Vermögensverhältnisse am Todestag. Dieses Steuerinventar ist eine wichtige Grundlage für die Erbteilung und für die Berechnung der Erbschaftssteuern.

Die Spezialisten unserer Online Rechtsberatung können Ihnen Ihre Fragen im Zusammenhang mit dem Erbrecht schnell und unkompliziert beantworten. Benützen Sie für Ihre Anfrage auch unser Frageformular

 

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