Gegenüber einem Arbeitnehmer, der sein gesamtes Arbeitsleben (vorliegend 44 Jahre) im Wesentlichen klaglos für eine einzige Arbeitgeberin tätig war, gilt eine erhöhte Fürsorgepflicht gilt. Dazu gehört die Sorge dafür, einem wenige Monate vor der ordentlichen Pensionierung stehenden Arbeitnehmer zu ermöglichen, seine Arbeitstätigkeit ohne finanzielle Einbussen zu beenden, sofern nicht gewichtige Gründe nach einer anderen Beendigung des Arbeitsverhältnisses rufen. BGE 4C 215 2005.
Die ständige Fortentwicklung des Arbeitsrechts durch Änderungen in der Gesetzgebung und der Rechtsprechung stellt Unternehmen und deren Personalverantwortliche vor grosse Herausforderungen. Bei dieser komplexen Aufgabe unterstützt der
von Personalverantwortlichen, Geschäftsleitungsmitgliedern und weiteren Personen bei sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragen und Problemstellungen (Fragen zu Zeugnissen, Überstunden, Ferienansprüchen, Kündigungen, Massenentlassungen, Sperrfristberechnungen, Lohnfortzahlungen bei Krankheit etc.).
Es empfiehlt sich deshalb, frühzeitig professionelle
einzuholen, um Verträge, Reglemente und Checklisten auszuarbeiten, welche auf den Betrieb zugeschnitten sind und eine Fachperson Konfliktsituationen analysieren und beheben zu lassen.
Falls interne Human Resource Fachkräfte frühzeitig mit einem externen
, zusammenarbeiten, lassen sich oft Streitfälle vermeiden oder frühzeitig in die richtigen Bahnen lenken und Schäden minimieren - und ein Prozess oftmals vermeiden.
Sollten keine einvernehmliche Lösung möglich sein, empfiehlt es sich die unterschiedlichen Standpunkte mit einem