Arbeitslosigkeit in Sicht? - Werden Sie aktiv! Lesen Sie diesen Ratgeber.
Ihr Arbeitgeber sagt Ihnen, dass er Ihnen kündigen muss. Was tun?
Einhaltung der Kündigungsfrist
Zuerst: Vergessen Sie nicht, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen gegenüber Verpflichtungen hat, namentlich was die Einhaltung der Kündigungsfrist angeht. Wenn diese Frist nicht schriftlich vereinbart wurde und kein Gesamtarbeitsvertrag besteht, ist die Kündigungsfrist durch das Obligationenrecht geregelt. Sie beträgt
Während der Probezeit: 7 Tage (auf Ende irgendeines Tages) Im ersten Dienstjahr: 1 Monat (auf Ende eines Monats) Vom 2. bis zum 9. Dienstjahr: 2 Monate (auf Ende eines Monats) Ab dem 10. Dienstjahr: 3 Monate (auf Ende eines Monats)
Es besteht ferner ein besonderer Kündigungsschutz, der für die Zeit des Militärdienstes, des Zivildienstes oder des Dienstes im Zivilschutz, bei Krankheit oder Unfall sowie bei Schwangerschaft gilt. Im Zweifelsfall geben Sie Ihrem Arbeitgeber unverzόglich per eingeschriebenem Brief bekannt, dass Sie weiterarbeiten wollen. Achtung: Wenn Sie selber kündigen, ohne eine neue Stelle in Aussicht zu haben, oder wenn Ihnen wegen eigenem Verschulden gekündigt wird, könnte Ihr Recht auf Arbeitslosenentschädigung vorübergehend suspendiert sein.
Für weitere Auskünfte senden Sie uns ein Mail (ag@ag-lawoffice.ch) oder rufen Sie mich an: 071 56 59 710
Arbeitszeugnis
Bitten Sie Ihren Arbeitgeber um ein Arbeitszeugnis (oder zumindest eine Arbeitsbestätigung) für die Zeit Ihrer Anstellung. Das Zeugnis (oder die Bestätigung) ist auf gewisse Weise Ihr Pass für Ihre nächste Stelle, deshalb: Vergessen Sie es nicht! Zeit ist Geld! Nutzen Sie die Kόndigungsfrist gut.
Machen Sie eine Neufassung Ihrer Bewerbungsunterlagen und überlegen Sie, was Sie tun möchten. Vielleicht haben Sie Lust auf eine berufliche Neuausrichtung und haben dies bisher nicht gewagt? Vielleicht ist die Zeit gekommen, sich ein paar Fragen zu stellen ...
Wichtig: Beginnen Sie unverzüglich mit der Arbeitssuche und bewahren Sie die entsprechenden Unterlagen gut auf (Bewerbungsschreiben, Stellenangebote, Absagebriefe usw.), welche Sie danach Ihrem RAV-PersonalberaterIn vorlegen. Wenn Sie während der Kündigungsfrist keine neue Stelle gesucht haben, erhalten Sie wδhrend einer gewissen Zeit keine Arbeitslosenentschδdigung.
Nach Erhalt der Kündigung oder im Konkursfall
1. Melden Sie sich sofort bei Ihrer Wohnortsgemeinde (in den Städten Basel, Bern und im Kanton Zürich beim regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV) als arbeitslos an. 2. Bringen Sie einen amtlichen Ausweis mit. Bei zu später Anmeldung könnte Ihnen ein Teil der Arbeitslosenentschädigung verloren gehen.
Freie Kassenwahl Bei der Anmeldung haben Sie das Recht auf freie Kassenwahl, d.h. Sie bestimmen, von welcher Arbeitslosenkasse Sie die Arbeitslosenentschädigung beziehen wollen und betreut werden möchten. Verlangen Sie eine Liste der vor Ort verfügbaren Arbeitslosenkassen.
Die Gemeinde oder das RAV bestätigt Ihnen das Datum der Anmeldung und die von Ihnen gewählte Arbeitslosenkasse.
Die Spezialisten unserer Online Rechtsberatung können Ihnen Ihre Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht schnell und unkompliziert beantworten. Benützen Sie für Ihre Anfrage auch unser Frageformular.
Die ständige Fortentwicklung des Arbeitsrechts durch Änderungen in der Gesetzgebung und der Rechtsprechung stellt Unternehmen und deren Personalverantwortliche vor grosse Herausforderungen. Bei dieser komplexen Aufgabe unterstützt der
von Personalverantwortlichen, Geschäftsleitungsmitgliedern und weiteren Personen bei sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragen und Problemstellungen (Fragen zu Zeugnissen, Überstunden, Ferienansprüchen, Kündigungen, Massenentlassungen, Sperrfristberechnungen, Lohnfortzahlungen bei Krankheit etc.).
Es empfiehlt sich deshalb, frühzeitig professionelle
einzuholen, um Verträge, Reglemente und Checklisten auszuarbeiten, welche auf den Betrieb zugeschnitten sind und eine Fachperson Konfliktsituationen analysieren und beheben zu lassen.
Falls interne Human Resource Fachkräfte frühzeitig mit einem externen
, zusammenarbeiten, lassen sich oft Streitfälle vermeiden oder frühzeitig in die richtigen Bahnen lenken und Schäden minimieren - und ein Prozess oftmals vermeiden.
Sollten keine einvernehmliche Lösung möglich sein, empfiehlt es sich die unterschiedlichen Standpunkte mit einem