Wurde Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt? Lesen Sie die Tipps zum Thema Kündigung und Arbeitsvertrag.
Folgende Themen werden in diesem Artikel besprochen:
Kündigung, Kündigungsfrist, Freistellung, fristlose Entlassung, missbräuchliche Kündigung, Rachekündigung, Schadenersatzansprüche, Kündigungsschutz, Lohnabrechnung, Überstunden, Ferien, Spesen, Arbeitszeugnis, Arbeitslosigkeit, Einstelltage, Versicherungsschutz, Arbeitsvertrag.
Eine Kündigung des Arbeitsvertrages kann das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmr grundlegend ändern. Es entwickeln sich oft Situationen, welche dann zu rechtlichen Problemen führen können. Wenn sich eine Arbeitslosigkeit nicht vermeiden lässt, gibt es allenfalls auch Probleme im Verkehr mit der Arbeitslosenversicherung. Die Erfahrung zeigt, dass rechtliche Auseinandersetzungen vermeidbar sind, wenn die Betroffenen sich rechtzeitig fachkundig beraten lassen.
Kündigungsfrist einhalten: Unbefristete Arbeitsverhältnisse können jederzeit mit einer Kündigung aufgelöst werden. Die Kündigungsfristen und -termine sind immer zu beachten. Erst mit dem Zugang der Kündigung bei der anderen Partei wird diese wirksam. Deshalb sollte sie frühzeitig erfolgen. Zur Beweissicherstellung empfiehlt es sich, die Kündigung per Einschreiben zu versenden oder eine Empfangsbestätigung zu verlangen.
Fristlose Kündigung: Es müssen besondere Voraussetzungen vorliegen, damit ein fristlose Kündigung möglich ist. Die ungerechtfertigte fristlose Entlassung kann zu Schadenersatzansprüchen gegen den Arbeitgeber führen. Darum sollten sich Arbeitgeber, die eine fristlose Kündigung aussprechen wollen, vorher über die Rechtslage und die Risiken beraten lassen. Arbeitnehmer, die eine fristlose Kündigung erhalten haben, sollten sofort rechtlichen Rat einholen.
Kündigungsschutz beachten: Bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Mutterschaft, obligatorischem Militär-, Schutz- oder Zivildienst kann ein Kündigungsschutz bestehen. Sollte einer dieser Sachverhalte im Zeitpunkt der Kündigung, bereits vor der Kündigung oder während der Kündigungsfrist erfüllt sein, ist es deshalb zu empfehlen sofort eine Rechtsberatung einzuholen, um Rechtmässigkeit und Wirkung der Kündigung abklären zu lassen.
Missbräuchliche Kündigung: Eine Kündigung, die z.B. aus Rache erfolgt kann missbräuchlich sein und in gewissen Fällen zu Schadenersatzansprüchen führen. Wer solche Ansprüche geltend machen will, hat Fristen zu beachten und sollte sich sofort nach Erhalt der Kündigung fachkundig beraten lassen.
Lohnansprüche: Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden alle Forderungen fällig. Der Arbeitgeber muss insbesondere über folgende Ansprüche abrechnen:
· Überstunden; · Nicht bezogene Ferien; · Anteil eines 13. Monatslohnes (falls vereinbart) · (eventuell) Anteil Gratifikation oder Bonus; · Allfällige Provisionen; · Spesen und andere noch nicht abgerechnete Positionen.
Recht auf ein Zeugnis: Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Schlusszeugnis, welches über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses wie auch über Leistung und Verhalten am Arbeitsplatz Auskunft gibt. Es sollte nach Möglichkeit wohlwollend formuliert aber auch objektiv richtig sein. Wer kein Zeugnis will, kann eine Arbeitsbestätigung anfordern, welche sich nur auf Angabe von Beschäftigungsart und Beschäftigungsdauer beschränkt.
Selbstverschuldete Arbeitslosigkeit: Wenn Arbeitnehmer selber kündigen, ohne eine neue Stelle in Aussicht zu haben, oder wenn wegen eigenem Verschulden gekündigt wird, ist mit Massnahmen der Arbeitslosenversicherung zu rechnen. Bei selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit erbringt die Arbeitslosenkasse während einem Zeitraum von bis zu drei Monaten keine Leistungen.
Unverzügliche Arbeitssuche, Anmeldung beim RAV: Nach erfolgter Kündigung muss sofort die Stellensuche aufgenommen werden. Hinsichtlich des Risiko einer drohenden Arbeitslosigkeit sollte auch sofort eine vorsorgliche Anmeldung beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) erfolgen. Die Arbeitslosenversicherung verlangt den Nachweis intensiver Arbeitsbemühungen. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, droht eine vorübergehende Verweigerung von Arbeitslosenleistungen (Einstelltage). Es ist daher wichtig, die Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Stellenangebote, Absagebriefe, usw.) zu sammeln um diese bei Bedarf dem RAV-Berater vorweisen zu können.
Diese Aufstellung enthält allgemeine Grundsätze. In Einzelfällen kann Abweichendes gelten. Die individuelle Beratung durch eine Fachperson ist dann unerlässlich. Die Spezialisten unserer Online Rechtsberatung können Ihnen Ihre Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht schnell und unkompliziert beantworten. Benützen Sie für Ihre Anfrage auch unser Frageformular.
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